Urlaub in Bayern
AMMERSEE-REGION
BAYERN IST URLAUB.

Urlaub Ammersee
    DER SEE:

    AMMERSEE...


    AKTIV - SPORT & SPASS:

    Sport & Aktion...

    Familien & Kinder...

    Urlaub mit Pferden...


    IHRE GASTGEBER:

    Ferienwohnung, -haus...

    Zimmer - Hotels...

    Bed & Breakfast
    Privatzimmer...

    Bauernhof-Urlaub...


    SPEZIAL-THEMEN:

    Gutes aus der Region...

    Hochzeit & Feier...

    Tagung, Seminar, Event...

    Wellness & Gesundheit...

    Kunst & Kreativität...


    IMMER AKTUELL:

    Ammersee-Kalender...


    URLAUBSORTE:

    am Ammersee...

    Ammersee-Region...


    REGION:

    von A bis Z...

    Branchen...

    Landkreis Landsberg...

    Fünfseenland...

    mobil mit Bahn & Bus:

    BayernTicket & Co...



    LogIn Gastgeber  |


    Beherbergungsvertrag, Mietvertrag und Gastaufnahme-Vertrag bei Buchungen in der Ammersee-Region

    Liebe Gäste und Besucher der ammersee-region.de,

    wir heißen Sie ganz herzlich willkommen und wünschen Ihnen schöne Tage am Ammersee, im Fünfseenland und zwischen Ammersee und Lech!

    Damit Missverständnisse keine dunklen Wolken vor die Urlaubssonne schieben, finden Sie hier einige Informationen zu Rechten & Pflichten zwischen Ihnen als Gast und Ihrem Gastgeber.

    Prinzipiell herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Sie mit Ihrem Gastgeber bei www.ammersee-region.de keine individuellen Vereinbarungen treffen und/oder keine Reservierung/Buchung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastgebers vorgenommen werden, sind nachfolgende Hinweise für Sie vielleicht nützlich. Ergänzende Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Tourismusverbands, www.deutschertourismusverband.de, Service.

    Ammersee Ferienwohnung - Ammersee Hotel

    Einleitung

    Unterkunft in der Ammersee-Region sichern:
    rechtzeitig unverbindlich anfragen

    Mit der direkten Anfrage oder Anfrage über die Buchungsbörse bei Ammersee-Region.de an einen oder mehrere Gastgeber, holen Sie ein oder mehrere unverbindliche Angebote ein. Wenn Ihnen eines der Angebote zusagt, treten Sie direkt und ohne weitere Vermittlung durch ammersee-region.de mit dem Gastgeber in Kontakt.

    Beherbergungsvertrag

    Erst mit Ihrer ausdrücklichen Bitte um Reservierung von Zimmer, Ferienhaus, Ferienwohnung oder Camping-Urlaub bieten Sie dem Gastgeber den Beherbergungsvertrag verbindlich an. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Ihnen die Unterkunft zugesagt wird. Dies wird zumeist schriftlich, per E-Mail oder auch mündlich oder telefonisch erfolgen. Eine einseitige Kündigung des Vertrags ist jetzt nicht mehr möglich.

    Der Gastgeber ist zur Bereitstellung der Unterkunft zum vereinbarten Termin verpflichtet, Sie als Gast sind zur Zahlung verpflichtet.

    Rücktritt vom Vertrag?

    Ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist grundsätzlich nicht möglich. Auch wenn wichtige Gründe Sie hindern, die Reise anzutreten oder zwingen, vorzeitig abzubrechen, sind Sie zur Zahlung verpflichtet; Ausnahmen gibt es nur im Fall von höherer Gewalt.

    Wenn der Rücktritt so rechtzeitig erfolgt, dass der Gastgeber ganz oder teilweise anderweitig vermietet, haben beide Vertragsparteien Glück, es entsteht kein oder nur geringerer Schaden.

    Falls das Quartier jedoch nicht anderweitig vermietet wird, bleiben Sie normalerweise in der Pflicht. Lediglich seine durch Ihr Nichterscheinen ersparten Aufwendungen muss Ihnen der Gastgeber vom vereinbarten Preis abziehen.

    Als Richtwerte für pauschalen Abzug sind z.B. anzunehmen bei:

    Ferienwohnung - 10 %
    Übernachtung/Frühstück - 20 %
    Übernachtung/Halbpension - 30 %
    Übernachtung/Vollpension - 40 %

    Höhere oder geringere Abzüge können durch Nachweis einer der Parteien vorgenommen werden.

    Sicher gehen: die Reiserücktrittskostenversicherung

    Wenn Sie eine Buchung aus wichtigem Grund absagen müssen, bedauert Ihr Gastgeber sehr, Sie nicht begrüßen zu können. Er wird genauso wie Sie hoffen, dass er das Quartier anderweitig belegen kann. Wenn dies jedoch nicht gelingen sollte, kann Ihnen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung die Sorge abnehmen.

    Diese Hinweise geben wir nach bestem Wissen unverbindlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

    Stand: Januar 2013
    Nutzung des Ammersee Unterkunftsverzeichnis
    Informationen zur Ammersee-Buchungsbörse...

    Zum Unterkunftsverzeichnis:

    Ammersee Hotels...

    Privatzimmer Ammersee-Region...

    Ferienwohnung Ammersee-Region...

    Urlaub auf dem Bauernhof in Bayern in der Ammersee-Region...



    Urlaub am Ammersee in Bayern | Aktuelles | Kontakt, Impressum & Datenschutz











    © Karin Schmitt - Sammelwerk 2003 - 2020 AmmerseeRegion eG.